Die Qualitätssicherung von Sekundärbaustoffen gewährleistet die Konformität der hergestellten Baustoffe mit den geltenden bau- und umwelttechnischen Regelwerken und stellt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 7 KrWG) sicher.

Gemäß den Technischen Regelwerken zum Einsatz von Sekundärbaustoffen in technischen Bauwerken oder in Bauprodukten sind ausschließlich geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Sekundärbaustoffe für diese Zwecke zugelassen. Einen solchen Nachweis einer Güteüberwachung und Zertifizierung stellt z. B. das QUBA-Qualitätssiegel dar.

Die Qualitätssicherung ist für jede Lieferkörnung (Produktzertifizierung) durchzuführen. Die Anforderungen der Qualitätssicherung gelten für stationäre Anlagen, Sammel- und Lagerplätze sowie auch für die mobile Aufbereitung auf der Baustelle.

Das Qualitätssiegel der Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH bescheinigt für den zertifizierten Sekundärbaustoff die Einhaltung aller für Art und Einsatzzweck des Baustoffes relevanten bau- und umwelttechnischen Regelungen, postuliert über diese Regelungen hinausgehende Anforderungen („Mehrwert für den Endanwender“) und macht den Einsatz des Baustoffes für Endanwender denkbar einfach und rechtssicher!

Die bau- und umwelttechnischen Anforderungen der einschlägigen Regelungen für den Einsatz von Sekundärbaustoffen in technischen Bauwerken des Straßen-, Wege-, Verkehrsflächenbaus sowie des Erd- und Tiefbaus, aber auch in den Einsatzbereichen des Hochbaus (z.B. Betonherstellung), des Garten- und Landschaftsbaus sind in der Richtlinie für die Qualitätssicherung von mineralischen Sekundärbaustoffen zusammengefasst.


Die Einsatzmöglichkeiten von Sekundärbaustoffen als Boden- und Baustoffe

Erd- und Tiefbau

Straßen- und Wegebau

Hochbau

Garten- und Landschaftsbau