Aktuelles

28.08.2023
In der letzten Sitzung des Qualitätssicherungsbeirats am 18. Juli 2023 in Ingolstadt wurde der Entwurf des QUBA-Merkblatts für den Einbau von Sekundärbaustoffen als Frostschutzschicht vorgestellt und zum 11. August 2023 final im QSB abgestimmt.
13.07.2023
Am 07. Juli 2023 hat der Bundesrat der 1.Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Zur Einführung der EBV am 1.8.23 schlägt die QUBA daher nachfolgende Vorgehensweise vor.
15.06.2023
Die QUBA wird auch dieses Jahr beim Baustoff Recycling Forum 2023 in Ingolstadt vertreten sein.
Beiträge Archiv

Seminare

06.05.2024
Sachkundelehrgang Probenahme von festen und stichfesten Materialien aus Haufwerken gemäß DIN 19698-1 sowie Probenahme von festen Abfällen nach LAGA PN 98. Die Voraussetzung für die Durchführung von Probenahmen fester und stichfester Materialien aus Haufwerken sind qualifizierte Mitarbeiter, die über die Fach- bzw. Sachkunde nach LAGA-Richtlinie PN 98 verfügen. Die SGS Academy und die Experten von SGS INSTITUT FRESENIUS bieten Ihnen Trainings zur Fach- bzw. Sachkunde von festen und stichfesten Materialien aus Haufwerken nach der LAGA-Richtlinie PN 98 sowie nach der DIN 19698-1 an. Die erworbene Bescheinigung dient unter anderem zur Vorlage bei Behörden und Abfallerzeugern. Wird als QUBA-Fortbildungskurs mit 2 UE anerkannt. Veranstalter: SGS Academy
08.05.2024
Der eintägige Online-Kurs erklärt detailliert die sog. Mantelverordnung in ihren Teilen der Ersatzbaustoffverordnung, Bodenschutzverordnung und Wasserrecht, zeigt die Verantwortlichkeiten und Aufgaben von Erzeugern, Besitzern, Transporteuren, Zwischenlagern, Aufbereitungsbetriebe (mobil und stationär), Gütegemeinschaften auf. Auch die spezifischen Auslegungen der Bundesländer (z.B. Bayern, Niedersachen), oder Verknüpfungen mit dem Deponierecht werden thematisiert. Der Kurs wird als Grund- und Fortbildungsseminar mit 7 UE als QUBA-Fortbildung anerkannt. Veranstalter: Umweltinstitut Offenbach GmbH
27.05.2024
Alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen dürfen als Hersteller von Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial usw.) diese zukünftig nur noch in Verkehr bringen (d.h. an Kunden veräußern), wenn sie die Anforderungen der EBV (Annahmekontrolle, Güteüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) vollumfänglich erfüllen. Wird als Fortbildungskurs mit 3 UE anerkannt. Veranstalter: bvse-recyconsult
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Wir geben Bauschutt
eine neue Zukunft.

Die Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe (GmbH) gewährleistet die Konformität der hergestellten Baustoffe mit den geltenden bau- und umwelttechnischen Regelwerken und stellt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar.

Unser Ziel ist es, einen funktionierenden Markt für Sekundärbaustoffe zu schaffen. Einen Markt, in dem Sekundärbaustoffe und Primärrohstoffe gleichberechtigt und unter gleichen Bedingungen nachgefragt und eingesetzt werden können.

Wir steigern die Akzeptanz
von qualitätsgeprüften
Sekundärbaustoffen.

Dafür verleiht die QUBA den Produzenten von Sekundärbaustoffen im Rahmen ihres Qualitätssicherungs- und Zertifizierungssystems die Befugnis, ihre qualitätsgeprüften Recyclingbaustoffe durch das QUBA-Qualitätssiegel zu kennzeichnen.

Die Probenahmen und Materialprüfungen erfolgen durch externe Stellen nach den von der QUBA unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerken aufgestellten Qualitätsrichtlinie.

Kontakt & Informationen

Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich als Produzent von Sekundärbaustoffen der QUBA-Qualitätssicherung anschließen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
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