Fragen & Antworten
Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens der WPK-Verantwortliche die Sachkunde nach QUBA durch Besuch eines Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Danach muss der Nachweis durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erneuert werden.
Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf der 2 Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig. In der Regel wird der Besuch einer Veranstaltung je Halbjahr ausreichen. Dadurch wird eine fortlaufende, regelmäßige und individuelle Fortbildung möglich.
Durch die QUBA anerkannte Seminare und Veranstaltungen werden auf www.quba-gmbh.org/seminare veröffentlicht. Die Teilnahmebestätigung ist der Geschäftsstelle zur Dokumentation per Mail zuzusenden.
Die Typprüfung und Fremdüberwachung darf von nach den "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau 15" akkreditierten Prüfstellen durch geführt werden.
Für Sekundärbaustoffe ist hauptsächlich die Zulassung in den Fachgebieten I1 und I2 erforderlich.
Eine Aufstellung aller zugelassenen Prüfstellen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Die Kürzel aus Buchstaben und Zahlen geben die herstellerspezifische Zusammensetzung (HSZ) des Sekundärbaustoffes an. Dabei gibt die Abkürzung die Stoffgruppe und die Zahl den Nennanteil an der Masse in Prozent an. Die Abkürzungen lauten:
Rc = Beton, Betonprodukte, Mauersteine aus Beton, hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen
Ru = Festgestein, Kies
Ru = Schlacke (HOS, SWS, ...)
Rb = Klinker, Ziegel, Steinzeug
Rbk = Kalksandstein, Mörtel und ähnliche Stoffe
Rbm = Mineralische Leicht- und Dämmbaustoffe, nicht schwimmender Poren- und Bimsbeton
Ra = Asphaltgranulat
Ry = Gipshaltige Baustoffe
Ein Rc80 Ru20 besteht also zu 80 M% aus Beton und zu 20 M% aus Festgestein. Da die HSZ wesentlich für die bautechnischen Eigenschaften des Baustoffs verantwortlich ist, darf bei der Herstellung vom Nennanteil nur um +/- 10% abgewichen werden, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten.
Stoffgruppen, die nicht mit mindestens 10 M% enthalten sind, werden für gewöhnlich nicht angegeben.
Ein Ziel der QUBA-Richtlinie ist die Angleichung der Bezeichnungen an die technischen Regelwerke. Hier werden Produkte entweder nach dem Baustoff (z.B. Sand, Splitt, Schotter) oder nach der Funktion (z.B. Deckschicht ohne Bindemittel, Frostschutzschicht) bezeichnet. Entsprechend wurden die Produktmerkblätter der Sekundärbaustoffe an diese Bezeichnungen angepasst, um die größtmögliche Akzeptanz zu erzielen.
Ja, neben den Bezeichnungen aus den Regelwerken, die auch auf dem Zertifikat angegeben sind, können Sie eigene Produktbezeichnungen für Preislisten oder auf Lieferpapieren verwenden wie z.B. "RC-Mix". Dies ist aber optional und nicht erforderlich. Ihre firmentinternen Bezeichnungen werden nicht auf das Zertifikat übernommen.
Bezeichnungen wie "Beton" oder "Ziegel" sind optional, dürfen allerdings nur dann verwendet werden, wenn die Zusammensetzung des Material auch der Bezeichnung entspricht. Darum dürfen nur Materialien mit einer HSZ von 100 M% entsprechend gekennzeichnet werden, also Rc100 als "Beton", Rb100 als "Ziegel" oder Ru100 als "Naturstein".
Materialien, die nicht mindestens 90 M% (100 M% - 10% Toleranz) einer Stoffgruppe enthalten, können nur anders gekennzeichnet werden. Ein Rc80 Ru20 könnte z.B. als "Beton-Kies-Gemisch" bezeichnet werden.
Nein! Die technischen Regelwerke sprechen immer dann von einem Baustoffgemisch, wenn ein Material in der Körnung baustoffübergreifend ist, also nicht ausschliesslich als Sand, Splitt oder Schotter bezeichnet werden kann. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn Material in der Körnung einen Feinanteil ≥ 0 enthält (0/32, 0/56, 0/63). Hierbei handelt es sich um Gemische aus Sand, Splitt und Schotter, die darum als "Baustoffgemische" bezeichnet werden.
Die stoffliche Zusammensetzung spielt hierbei keine Rolle! Ein Baustoffgemisch 0/56 kann zu 100 M% aus Beton bestehen.