Fragen & Antworten

Ist die QUBA eine Gütegemeinschaft nach der EBV?

Die QUBA Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH, ist ein Gemeinschaftsprojekt der BVSE e.V, des DA e.V. und des ZDB. e.V. zur Vergabe eines privatwirtschaftlichen Gütezeichens, dass die Konformität von Sekundärbaustoffen mit den geltenden bau- und umwelttechnischen Regelwerken sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen bestätigt. Wir sehen uns nicht als Gütegemeinschaft im Sinne der geplanten Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

Durch die geplanten Regelungen zu den Güteüberwachungsgemeinschaften in der 1. Novelle der Ersatzbaustoffverordnung wird kein Mehrwert für die Güteüberwachung geschaffen. Dies lehnen wir grundsätzlich ab. Eine Reduzierung von Prüfhäufigkeiten allein begründet auf die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft (i.d.R. Verband/Verein) steht im Widerspruch zu den einschlägigen technischen Regelwerken. Diese Regelwerke legen die Prüfhäufigkeiten im Zusammenhang mit der Produktionsdauer und den Produktionsmengen fest. Eine Reduzierung der Prüfhäufigkeiten ist in diesen Regelwerken nur unter bestimmten Bedingungen in Abhängigkeit einer hohen Gleichmäßigkeit der Ausgangsstoffe, von Langzeiterfahrungen mit der Gleichmäßigkeit bestimmter Eigenschaften (z.B. Schadstoffgehalte),  dem Vorhandensein hochautomatisierter Produktionseinrichtungen oder dem Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems mit zusätzlichen Prüfungen zur Überwachung und Steuerung des Produktionsprozesses möglich.

Die Verleihung des QUBA-Gütesiegels bestätigt dem Hersteller, dem Anwender und der Behörde die vollumfängliche Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke und der EBV.

Wie kann ich meinen Sachkundenachweis erneuern?

Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens der WPK-Verantwortliche die Sachkunde nach QUBA durch Besuch eines Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Danach muss der Nachweis durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erneuert werden.

Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, im Verlauf der 2 Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig. In der Regel wird der Besuch einer Veranstaltung je Halbjahr ausreichen. Dadurch wird eine fortlaufende, regelmäßige und individuelle Fortbildung möglich.

Durch die QUBA anerkannte Seminare und Veranstaltungen werden auf www.quba-deutschland.de/seminare veröffentlicht. Die Teilnahmebestätigung ist der Geschäftsstelle zur Dokumentation per Mail zuzusenden.

Wo finde ich eine RAP Stra 15 Prüfstelle zur Fremdüberwachung?

Die Typprüfung und Fremdüberwachung darf von nach den "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau 15" akkreditierten Prüfstellen durch geführt werden.

Für Sekundärbaustoffe ist hauptsächlich die Zulassung in den Fachgebieten I1 und I2 erforderlich.

Eine Aufstellung aller zugelassenen Prüfstellen finden Sie auf der Seite des Fernstraßen-Bundesamtes.

Was bedeuten die Abkürzungen (Rc80, Ru20,...) auf dem Zertifikat?

Die Kürzel aus Buchstaben und Zahlen geben die herstellerspezifische Zusammensetzung (HSZ) des Sekundärbaustoffes an. Dabei gibt die Abkürzung die Stoffgruppe und die Zahl den Nennanteil an der Masse in Prozent an. Die Abkürzungen lauten:

Rc = Beton, Betonprodukte, Mauersteine aus Beton, hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen
Ru = Festgestein, Kies
Ru = Schlacke (HOS, SWS, ...)
Rb = Klinker, Ziegel, Steinzeug
Rbk = Kalksandstein, Mörtel und ähnliche Stoffe
Rbm = Mineralische Leicht- und Dämmbaustoffe, nicht schwimmender Poren- und Bimsbeton
Ra = Asphaltgranulat
Ry = Gipshaltige Baustoffe

Ein Rc80 Ru20 besteht also zu 80 M% aus Beton und zu 20 M% aus Festgestein. Da die HSZ wesentlich für die bautechnischen Eigenschaften des Baustoffs verantwortlich ist, darf bei der Herstellung vom Nennanteil nur um +/- 10% abgewichen werden, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten.

Stoffgruppen, die nicht mit mindestens 10 M% enthalten sind, werden für gewöhnlich nicht angegeben.

Warum geänderte Produktbezeichnungen?

Ein Ziel der QUBA-Richtlinie ist die Angleichung der Bezeichnungen an die technischen Regelwerke. Hier werden Produkte entweder nach dem Baustoff (z.B. Sand, Splitt, Schotter) oder nach der Funktion (z.B. Deckschicht ohne Bindemittel, Frostschutzschicht) bezeichnet. Entsprechend wurden die Produktmerkblätter der Sekundärbaustoffe an diese Bezeichnungen angepasst, um die größtmögliche Akzeptanz zu erzielen.

Kann unser Unternehmen eigene Produktbezeichnungen verwenden?

Ja, neben den Bezeichnungen aus den Regelwerken, die auch auf dem Zertifikat angegeben sind, können Sie eigene Produktbezeichnungen für Preislisten oder auf Lieferpapieren verwenden wie z.B. "RC-Mix". Dies ist aber optional und nicht erforderlich. Ihre firmentinternen Bezeichnungen werden nicht auf das Zertifikat übernommen.

Wann darf ein Material als "RC Beton" oder "RC Ziegel" bezeichnet werden?

Bezeichnungen wie "Beton" oder "Ziegel" sind optional, dürfen allerdings nur dann verwendet werden, wenn die Zusammensetzung des Material auch der Bezeichnung entspricht. Darum dürfen nur Materialien mit einer HSZ von 100 M% entsprechend gekennzeichnet werden, also Rc100 als "Beton", Rb100 als "Ziegel" oder Ru100 als "Naturstein".

Materialien, die nicht mindestens 90 M% (100 M% - 10% Toleranz) einer Stoffgruppe enthalten, können nur anders gekennzeichnet werden. Ein Rc80 Ru20 könnte z.B. als "Beton-Kies-Gemisch" bezeichnet werden.

Ist ein Baustoffgemisch dasselbe wie "RC Mix"?

Nein! Die technischen Regelwerke sprechen immer dann von einem Baustoffgemisch, wenn ein Material in der Körnung baustoffübergreifend ist, also nicht ausschliesslich als Sand, Splitt oder Schotter bezeichnet werden kann. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn Material in der Körnung einen Feinanteil ≥ 0 enthält (0/32, 0/56, 0/63). Hierbei handelt es sich um Gemische aus Sand, Splitt und Schotter, die darum als "Baustoffgemische" bezeichnet werden.

Die stoffliche Zusammensetzung spielt hierbei keine Rolle! Ein Baustoffgemisch 0/56 kann zu 100 M% aus Beton bestehen.