08.06.2022
Zertifizierung von Füll- und Schüttmaterial
Der Qualitätssicherungsbeirat der QUBA hat in seiner letzten Sitzung erneut festgestellt, dass Sekundärbaustoffe nicht nur der umwelttechnischen, sondern auch den bautechnischen Anforderungen der Regelwerke entsprechen müssen. Dies gilt vor allem, wenn eine Einstufung als Produkt erfolgen soll.
Als Grundlage für bautechnische Anforderungen für Füll- und Schüttmaterial im Erdbau gilt die TL BuB-E. Diese sieht als Größtkorn 63 mm mit einem maximal erlaubten Überkorn von 5 M% vor. Zukünftig können daher Sekundärbaustoffe, die diese Vorgabe nicht einhalten, nicht nach der QUBA-Richtlinie zertifiziert werden.
Ein Einsatz dieser Baustoffe ist über eine wasserrechtliche Erlaubnis möglich.