28.01.2021

QUBA Richtlinie aktualisiert zum 15.02.2021

Auf Grundlage der Vorschläge und Rückmeldungen von Herstellern, Prüfstellen und Anwendern haben wir die Richtlinie überarbeitet und um einige wichtige Klarstellungen ergänzt. Die neue Richtlinie tritt ab 15.02.2021 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Klarstellung der zugrunde liegenden Regelwerke
  • Klarstellung der HSZ für Beton-Material (ausschließlich bei Rc größer/gleich 90 M%, Ru wird nicht berücksichtigt)
  • Musterlieferschein mit den erforderlichen und optionalen Angaben als Umsetzungshilfe

In der HSZ sollte sortenreines Material (RC-Beton, RC-Ziegel, RC-Naturstein) idealerweise mit 100 M% definiert wird, da weitere Bestandteile nicht mehr als insgesamt 10 M% ausmachen können. Damit wäre auch die Konsistenz der 10-%-Toleranz der Richtlinie gewahrt. Für Gemische ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Stoffe der HSZ in Summe immer 100% ergeben.

Die neue Richtlinie sowie neue Versionen der Formulare für Typprüfung/ Betriebsbeurteilung und Fremdüberwachung finden Sie unten und im Downloadbereich.