24.11.2022

Befristung von Zertifikaten

Durch die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung zum 1.8.23 ergeben sich Änderungen in den Anforderungen an Sekundärbaustoffe und damit auch die Einstufung in neue Materialklassen. Die bisherigen Zuordnungen in Z-Werte, Richtwerte (RW) usw. sind ab dem 01.08.2023 nicht mehr zulässig.

Für Eignungsnachweise nach vorher geltendem Recht (LAGA M20, länderspezifische Regelungen) sieht die EBV eine Übergangsfrist von 4 Monaten vor, für Fremdüberwachungen gibt es keine Übergangsfristen.

Um diese Änderungen für Behörden, Kunden und Hersteller transparent zu dokumentieren, werden ab sofort QUBA-Zertifikate auf Basis von Fremdüberwachungsberichten bis zum 31.7.2023 und  QUBA-Zertifikate auf Grundlage von Eignungsnachweisen bis zum 30.11.2023 befristet.

Aus diesem Grund werden auch bereits ausgestellte Zertifikate rückwirkend auf diesen Zeitraum begrenzt.