QUBA aktualisiert Merkblätter für Ziegelmaterial im Garten-, Landschafts- und Sportflächenbau
Die QUBA hat zwei Merkblätter für den Einsatz von Ziegelsand und Ziegelsplitt grundlegend aktualisiert. Sie beschreiben die Anforderungen an Ziegelmaterial im Sportflächenbau sowie im Garten- und Landschaftsbau und führen die jeweils relevanten technischen und umweltbezogenen Vorgaben übersichtlich zusammen. Beide Merkblätter ersetzen die bisherige Fassung aus dem Jahr 2021.
Anforderungen dort finden, wo sie gebraucht werden
Hersteller, Planer, Ausschreibende und Anwender erhalten mit den Merkblättern eine kompakte Orientierung, welche Eigenschaften für den jeweiligen Einsatz nachzuweisen sind und wie die Qualität geprüft wird. Das Sportflächenbau-Merkblatt betrachtet unter anderem Tennenbeläge und dynamische Schichten. Das zweite Merkblatt umfasst den Einsatz als Bodenhilfs- und Gerüstbaustoff für Kultursubstrate, Vegetationstragschichten und Dränschichten.
Qualität wird messbar
Die Merkblätter beschränken sich nicht auf allgemeine Empfehlungen. Sie hinterlegen die Anforderungen mit konkreten Prüfmerkmalen und Prüfhäufigkeiten. Im Sportflächenbau gehören dazu etwa Wasserdurchlässigkeit, Frostbeständigkeit, Oberflächenscherfestigkeit und Verschleißbeständigkeit.
Auch für den Garten- und Landschaftsbau werden klare Anforderungen formuliert. In durchwurzelbaren Schichten darf nur sortenreiner Ziegelbruch aus Tonziegeln eingesetzt werden. Zusätzlich werden unter anderem Feinanteile, Wasserdurchlässigkeit, Wasserkapazität, pH-Wert, Salzgehalt und umweltrelevante Grenzwerte berücksichtigt.
Für Bodenhilfs- und Gerüstbaustoffe ist ausdrücklich der Anwendungshinweis vorgegeben:
„Keine Anwendung auf Flächen, die der Nahrungsmittelerzeugung dienen.“
Mehr Klarheit für den Einsatz von Sekundärbaustoffen
Mit den beiden überarbeiteten Merkblättern schafft die QUBA eine klare Verbindung zwischen den technischen Einsatzanforderungen und der Qualitätssicherung von Ziegelmaterial. Damit wird leichter erkennbar, welches Material für welchen Einsatz geeignet ist und welche Prüfungen dafür erforderlich sind.
Die Qualitätssicherung endet nicht bei einer Erstprüfung. Beide Merkblätter unterscheiden ausdrücklich zwischen Erstprüfung, werkseigener Produktionskontrolle und Fremdüberwachung und legen dafür konkrete Prüfrhythmen fest.
